Talente fördern.
Nachhaltigkeit sichern.
Medizin stärken.
Medizinstipendium des Oberbergischen Kreises
Die Fördermöglichkeiten in unserem Programm fürs Medizinstipendium sind so indviduell wie die Menschen, die davon profitieren.
Fördermöglichkeiten
Der Oberbergische Kreis verfolgt mit seinem Medizinstipendienprogramm das Ziel, dem (Fach-)Ärztemangel im ambulanten Bereich im Oberbergischen Kreis entgegenzuwirken, indem er insbesondere durch finanzielle Anreize in Form von monatlichen Förderungszahlungen die Bereitschaft angehender Ärztinnen und Ärzte erhöhen möchte, sich im ländlich geprägten Raum des Oberbergischen Kreises als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmediziner oder Pädiatrie niederzulassen. Das Stipendienprogramm spricht hierbei unterschiedliche Zielgruppen während ihrer medizinischen Ausbildung an und soll diese motivieren, sich für eine langfristige ärztliche Tätigkeit innerhalb des Kreises zu entscheiden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf Studierenden der Landarztquote.
Zum Zwecke der ärztlichen Netzwerkbildung innerhalb des Kreises und um die Bindung der Studierenden und der Ärztinnen und Ärzte an den Oberbergischen Kreis zu stärken, findet zweimal jährlich ein Freizeitangebot statt, zu dem alle aktuell Geförderten eingeladen werden.
Studienbeihilfe
Studierende der Humanmedizin ab dem Physikum (oder einem Äquivalent) können eine Förderung von 600 Euro im Monat für die Dauer der Regelstudienzeit der jeweiligen Universität erhalten, wenn sie sich verpflichten eine noch bevorstehende allgemeinmedizinische oder pädiatrische Famulatur in einer Weiterbildungspraxis im Oberbergischen Kreis oder, sollte das Wahlfach Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW) sein, im Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises zu absolvieren. Ferner soll die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Pädiatrie im Oberbergischen Kreis stattfinden. Sollten die Studierenden die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt nicht anstreben, kommt auch eine entsprechende Tätigkeit im Kreisgebiet als angestellte Ärztin bzw. Arzt ebenso in Frage wie eine Niederlassung oder eine Tätigkeit im Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises.
Die Studienbeihilfe wird für die Dauer von maximal fünf Jahren gewährt. Die verpflichtende Dauer der Tätigkeit entspricht der Anzahl der Monate, für die eine Förderung gewährt wurde.
Förderung der Famulaturen
Der Oberbergische Kreis fördert Famulaturen in allgemeinärztlichen oder pädiatrischen Praxen im Oberbergischen Kreis mit einmalig 600 Euro für die gesamte Dauer der Famulatur und hilft auf Wunsch bei der Vermittlung in entsprechende Praxen. Die Bewerbung für eine Förderung kann erst nach bestandenem Physikum (oder Äquivalent) und vor Beginn der Famulatur erfolgen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Famulatur.
Für die Beantragung der Famulaturförderung können Sie gerne direkt unser Bewerbungsformular nutzen.
Förderung der Facharztweiterbildung
Die Förderung für die Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin oder Pädiatrie können Ärztinnen und Ärzte, denen die deutsche Approbation oder ein Äquivalent erteilt wurde, auf Antrag beim Oberbergischen Kreis erhalten, wenn sie die Weiterbildung an hierfür zugelassenen Weiterbildungsstätten im Oberbergischen Kreis absolvieren. Die Förderung beträgt 600 Euro monatlich und wird für die Dauer von maximal sechs Jahren während der Facharztweiterbildung in Vollzeit gewährt. Bei einer Facharztweiterbildung in Teilzeit verlängert sich die Förderungshöchstdauer antiproportional zum Arbeitszeitanteil.
Die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, nach ihrer Facharztweiterbildung im Oberbergischen Kreis als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin bzw. Pädiatrie hausärztlich bzw. kinder- und jugendärztlich tätig zu werden. Die Tätigkeit kann als Vertragsärztin oder Vertragsarzt in eigener Praxis, als angestellte Ärztin oder als angestellter Arzt in einer Vertragspraxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) erfolgen. Die verpflichtende Dauer der Tätigkeit entspricht der Anzahl der Monate, für die eine Förderung gewährt wurde, mindestens jedoch ein Jahr. Die Dauer verlängert sich bei einer Tätigkeit in Teilzeit antiproportional zum Arbeitszeitanteil. Wenn nach der Facharztweiterbildung keine ärztliche Stelle im Oberbergischen Kreis zur Verfügung steht, überprüft der Oberbergischen Kreis im Rahmen seines Stellenplanes, die Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises ihrer Ausbildung entsprechend zu beschäftigen.
Details zu den einzelnen Fördervarianten können der Richtlinie für das Medizinstipendienprogramm des Oberbergischen Kreises entnommen werden.